Das H-Kennzeichen für Gebrauchtwagen
Mit dem Alter erhalten Gebrauchtwagen eine individuelle Kennzeichnung, die sie als Oldtimer auszeichnen. Für alle alten Fahrzeuge, die das 30. Lebensjahr erreicht haben, ist die H-Kennzeichnung vorgesehen. Um sie zu erlangen, müssen neben dem Alter noch eine paar weitere Faktoren berücksichtigt werden.
Die Auszeichnung zum Auto der H-Klasse verleiht dem Besitzer einige Vorteile. Eine komplette Kfz-Steuer von 191 Euro pro Jahr ist nur eine der Vergünstigungen. Das erlaubte Fahren in allen Umweltzonen ist gerade für die Fahrer von Modellen mit hohem Abgasausstoß lohnenswert. Wer sich das H-Kennzeichen für seinen Gebrauchtwagen verdienen möchte, der muss einige Anforderungen erfüllen. Der erste Gang führt hierbei zum TÜV. Laut eines Katalogs zu den Anforderungen an Oldtimer, hat der Deutsche Motorveteranen Club (DEUVET) hier genaue Bedingungen vorgegeben. Dabei muss in erster Linie der Wagen das 30. Lebensjahr vollendet haben. Doch neben dem entsprechenden Alter ist die Fahrtüchtigkeit und das Aussehen des Fahrzeugs mit weiten Kriterien vorgegeben. Zu viele und massive Spuren des Gebrauchs sind ein Ausschlusskriterium für das H-Kennzeichen. In verschiedenen Stufen lassen sich dabei die Spuren abgrenzen. Weniger als Stufe drei darf das Auto nicht erreichen. Vor allem starker Rost führt hierbei zum Ausscheiden. Zudem muss das Auto in jedem Fall fahrtüchtig sein.
Der Austausch von Einzelteilen mit jüngeren Versionen ist je nach Prüfer beim TÜV zulässig. Allgemein hängt viel bei der Entscheidung für das H-Kennzeichen vom Prüfer ab. Modernisierungen im und am Fahrzeug sind in der Regel kein Problem. Doch wer definitiv die H-Zulassung erreichen möchte, sollte so viel wie möglich im Originalzustand belassen.
Bildquellenangabe: Roberto Verzo / flickr
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